Der Rohkaffee – wie er später zur Verarbeitung nach Europa gelangt – wird aus den Kaffeestrauchfrüchten im jeweiligen Ernteland gewonnen, indem diese nach der Ernte noch einmal aufbereitet werden. Während der Aufbereitung werden entweder auf trockenem oder auf nassem Wege sowohl die Pulpe – also das Fruchtfleisch beziehungsweise die Fruchtfasern – und die Fruchthaut entfernt. Ebensolches geschieht mit der Pergamenthaut und dem darauf befindlichen schleimigen Substrat, wie auch mit der Silberhaut der Kaffeefrucht. Die Trockenaufbereitung bedeutet, dass die gesamte Frucht zunächst in der Sonne getrocknet wird und erst anschließend durch die Schälmaschine geleitet wird, derweil die Nassaufbereitung ohne das vorherige Trocknungsverfahren auskommt. Bei dieser Art der Aufbereitung des Rohkaffees erhält jener in der Regel aber auch eine höhere Qualität als bei der Trockenaufbereitung. Nachdem alle nicht zu verarbeitenden Elemente der Frucht entfernt wurden, werden die übrig gebliebenen Bohnen noch einmal von weiteren möglichen Verunreinigungen getrennt und anschließend – je nach Qualitätsstufe per Hand – verlesen und nach Größe und Qualitätsgrad sortiert. Erst jetzt wird der Rohkaffee – wie er nun erst heißen darf – geröstet, was jedoch in den meisten Fällen erst im Konsumland geschieht.
Es gibt eine Vielzahl an verschiedenen Kaffeesorten, die abhängig vom Ernteland und der Kaffeebohne sind. So unterscheidet man zum Beispiel bereits zwischen Tiefland – Robusta – und Bergkaffee – Arabica. Ersterer wird im Übrigen immer trocken aufgearbeitet, derweil der Arabica – mit Ausnahme des brasilianischen und äthiopischen – ausschließlich nass aufbereitet wird. Letztere gilt im Vergleich zur Robustabohne zudem als hochwertiger und edler im Geschmack und weniger Koffeinhaltig, allerdings ist sie im Wachstumsstadium anfälliger und gedeiht weniger schnell als dies bei den Bohnen des Tieflands der Fall ist.
Für den Endverbraucher besteht die Möglichkeit statt bereits fertig gerösteten Kaffees sich Rohkaffee zu kaufen. Dieser muss dann selbst noch geröstet werden, hat aber den Vorteil, dass beim Kauf die gesetzliche Kaffeesteuer von derzeit 2,19 pro Kilogramm – Stand Januar 2010 – entfällt. Die Röstung kann dann nach eigenem Bedarf und Wunsch selber mit entsprechenden Mitteln durchgeführt werden – klassisch wie zu Zeiten der Nachkriegsgeneration in der Pfanne oder mit so genannten Homeröstern.